Prämienverbilligung: Anträge noch bis 31. Oktober einreichen
Vaduz (ots) - Wer die Prämienverbilligung für das laufende Jahr noch nutzen möchte, muss den Antrag bis spätestens 31. Oktober beim Amt für Soziale Dienste einreichen. Verspätet eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Für die Prämienverbilligung ist das Amt für Soziale Dienste zuständig. Der Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden; zudem ist für jede anspruchsberechtigte Person ein ...