Ferienjobs für Jugendliche
Luzern (ots) - Ein Ferienjob verschafft vielen Jugendlichen erste Einblicke in die Erwerbswelt. Diese Ferieneinsätze sollen für Jugendliche und Arbeitgeber bestmöglich verlaufen. Die Abteilung Industrie- und Gewerbeaufsicht erinnert deshalb an die geltenden Regelungen für Jugendarbeit. Jugendliche ab 13 Jahren dürfen beschäftigt werden, wenn dadurch Gesundheit und Schulleistung nicht beeinträchtigt werden und die Sittlichkeit gewahrt wird. Ab 13 Jahren darf ...