Media Service: Revidiertes Geldwäschereigesetz macht Banken zu Beihelfern
Zürich (ots) - Der Artikel 9a im revidierten Geldwäschereigesetz bereitet den Banken Kopfzerbrechen. Zu tun hat das mit neuen Abläufen, die künftig vorgeschrieben sind. Bis anhin sah das Gesetz vor, dass Banken die Vermögen von Verdächtigen in dem Moment sperren, in dem sie der Geldwäschereimeldestelle MROS Meldung erstatten. Diese hatte dann fünf Tage Zeit, ...
