Migros: Das letzte Wort hat das Bundesgericht
Zürich (ots) - Das letzte Wort hat das Bundesgericht Beim Fleischverarbeiter Micarna in Courtepin/FR ist laut dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28 März 2008 - entgegen einzelner Medienberichte - dauernde oder regelmässig wiederkehrende Nacht-, Sonntags- (ab 17.00 Uhr) und Feiertagsarbeit zulässig. Auch die Verlängerung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit ist nach dem Verdikt des ...