EANS-Adhoc: GARANT SCHUH + MODE AG / Bundesgerichtshof weist Klage über Nachzahlungs- und Stimmrechte aus Vorzugsaktien VZ 1,41 ab
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. Nachzahlungsrechte 15.04.2010 Im Jahr 2008 hatten Inhaber von Vorzugsaktien der GARANT Schuh + Mode AG, die mit einer nachzuzahlenden Vorzugsdividende ...