EANS-Adhoc: Deutsche Balaton Aktiengesellschaft: Korrektur und Klarstellung zu den Ad-hoc-Meldungen vom 03.12.2010 bzw. 04.12.1010
Ad-hoc-Berichtigung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. 09.12.2010 Nach externer Rücksprache stellen wir hiermit klar, dass sich der Sachverhalt aus den Ad-hoc-Meldungen vom 03.12.2010 um 15:52 Uhr ...